Feuerwehr
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Feuerwehren erfüllen in den Orten und Städten gemeindliche Pflichtaufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG), also ganzjährig rund um die Uhr.
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Abwehrender Brandschutz
Retten von Menschen und Tieren bei Bränden, schützen von Sachgütern Brandbekämpfung, Beseitigen von Brand- und Explosionsgefahren.
Technische Hilfeleistungen
Retten von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Zwangslagen nach Unfällen, Schützen und Bergen von Sachgütern, Beseitigen von Umweltgefahren, Schützen vor atomaren, biologischen und chemischen Gefahren, Höhenrettung, Wasserrettung.
Vorbeugender Brandschutz
Fachleute der Feuerwehr überprüfen regelmäßig die gesetzlichen Brandschutzvorschriften in Betrieben, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, größeren Gast- und Beherbergungsbetrieben sowie in sonstigen baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung. Sie beraten und erstellen Brandschutzgutachten für andere Dienststellen und Behörden. Dies ist unter der Bezeichnung „Feuerpolizei“ bekannt.
Sicherheitswacht
Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotential ist die Feuerwehr aufgrund sicherheitsrechtlicher Bestimmungen mit Personal, Fahrzeugen oder Geräten vor Ort.
Artikel über einzelne Feuerwehren
- Feuerwehr Nürnberg (Vorläufer nach 1848 ...)
- Berufsfeuerwehr
- Feuerwachen, Gerätehäuser
- Freiwillige Feuerwehren in Nürnberg
